Auflagen für die Zuschussgewährung 2005
Die Zuschussgewährung von maximal 21.000 € wurde unter folgenden Vorbehalten gewährt:
- es müssen mindestens 20 bis 25 Beschicker am Weihnachtsmarkt teilnehmen
- der Veranstalter weist bis zum 31. August 2005 abgeschlossene Verträge mit den Beschickern nach
- die im Realisierungskonzept genannten Rahmenbedingungen sollen in den wesentlichen Grundzügen im Sinne einer qualitätsvollen Darbietung von Verkaufsständen verwirklicht werden
- es sollen nur Ingelheimer Weine inkl. Glühwein ausgeschenkt werden
- eine zeitliche Überschneidung des Weihnachtsmarktes an der Burgkirche und des Weihnachtsmarktes in der Alten Markthalle soll vermieden werden (Anmerkung: da nur vier Adventswochenenden zur Verfügung stehen, ist eine Überschneidung nicht zu vermeiden)
- das Rosengärtchen soll nur von der Pflasterfläche aus genutzt werden (Anmerkung: Das Rosengärtchen wird von der Pflasterfläche und den Fußwegen aus genutzt)